Die Einmalverguetung (EIV) des Bundes
Die Einmalverguetung ist die wichtigste Foerderung fuer Solaranlagen in der Schweiz. Sie wird von Pronovo AG im Auftrag des Bundes verwaltet und als einmaliger Investitionsbeitrag nach der Inbetriebnahme der Anlage ausbezahlt. Die EIV steht allen Solaranlagenbesitzern in der Schweiz offen und ist ein zentraler Pfeiler der Energiestrategie 2050.
Die EIV besteht aus zwei Komponenten: einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag pro installiertes Kilowatt Peak. Der Grundbeitrag liegt bei CHF 200-350, waehrend der Leistungsbeitrag je nach Anlagengroesse und -kategorie zwischen CHF 300 und CHF 420 pro kWp betraegt. Fuer eine typische 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus ergibt sich daraus eine Foerderung von rund CHF 3'000 bis CHF 4'500.
Kantonale Foerderprogramme
Neben der Bundesfoerderung bieten viele Kantone eigene Foerderprogramme an. Diese unterscheiden sich erheblich in Hoehe und Art der Unterstuetzung. Einige Kantone gewaehren zusaetzliche Investitionsbeitraege, andere foerdern gezielt Batteriespeicher oder die Kombination von Solaranlage und Waermepumpe.
Beispiele kantonaler Foerderungen
- Kanton Zuerich: Foerderung ueber das Gebaeudeprogramm, zusaetzliche Beitraege fuer Speicher
- Kanton Bern: Kantonales Foerderprogramm mit Beitraegen an die Investitionskosten
- Kanton Luzern: Foerderung im Rahmen des kantonalen Energiegesetzes
- Kanton St. Gallen: Zusaetzliche kantonale Foerderung fuer PV-Anlagen
- Kanton Wallis: Spezielle Programme fuer alpine Solaranlagen
Die genauen Foerderbedingungen und -betraege aendern sich regelmaessig. Es lohnt sich, die aktuellen Bedingungen bei der kantonalen Energiefachstelle zu pruefen. Viele Kantone veroeffentlichen ihre Foerderprogramme auf der Plattform energiefranken.ch.
Steuerliche Vorteile
Die Investitionskosten einer Solaranlage koennen in den meisten Kantonen als wertvermehrende Investition von den Steuern abgezogen werden. Dieser steuerliche Vorteil ist erheblich und kann je nach Einkommen und Steuersatz 15-25% der Investitionskosten betragen.
Der Steuerabzug kann in der Regel im Jahr der Investition geltend gemacht werden. Bei hohen Investitionsbetraegen erlauben einige Kantone auch eine Verteilung auf mehrere Steuerjahre. Der Steuerabzug gilt sowohl fuer die Bundes- als auch die Kantons- und Gemeindesteuer.
Das Gebaeudeprogramm
Das Gebaeudeprogramm von Bund und Kantonen foerdert energetische Sanierungen, einschliesslich der Installation von Solaranlagen im Zusammenhang mit einer umfassenden Gebaeudesanierung. Wenn Sie gleichzeitig Ihre Gebaeudehuelle sanieren und eine Solaranlage installieren, koennen die Foerderungen kombiniert werden.
Netzbetreiber-Verguetung
Fuer den Solarstrom, den Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie eine Verguetung von Ihrem lokalen Netzbetreiber. Die Hoehe dieser Ruecklieferverguetung variiert je nach Netzbetreiber und liegt typischerweise zwischen 5 und 15 Rappen pro kWh. Einige Netzbetreiber bieten auch hoehere oekologische Mehrwertverguetungen an.
Zusammenfassung der Foerdermoeglichkeiten
Die Kombination aller Foerderungen kann die Nettokosten einer Solaranlage um 35-50% senken. Fuer eine 10-kWp-Anlage mit Bruttkosten von CHF 22'000 sieht die Rechnung typischerweise so aus: EIV-Foerderung von ca. CHF 4'000, kantonale Foerderung von ca. CHF 1'000-3'000, und ein Steuerabzug von ca. CHF 3'000-5'000. Die Nettoinvestition betraegt somit nur noch CHF 10'000-14'000.
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