Kantonale Förderprogramme
Neben der Bundesförderung bieten viele Kantone eigene Förderprogramme an. Diese unterscheiden sich erheblich in Hoehe und Art der Unterstuetzung. Einige Kantone gewaehren zusätzliche Investitionsbeiträge, andere fördern gezielt Batteriespeicher oder die Kombination von Solaranlage und Wärmepumpe.
Beispiele kantonaler Förderungen
- Kanton Zuerich: Förderung über das Gebäudeprogramm, zusätzliche Beiträge für Speicher
- Kanton Bern: Kantonales Förderprogramm mit Beiträgen an die Investitionskosten
- Kanton Luzern: Förderung im Rahmen des kantonalen Energiegesetzes
- Kanton St. Gallen: Zusätzliche kantonale Förderung für PV-Anlagen
- Kanton Wallis: Spezielle Programme für alpine Solaranlagen
Die genauen Förderbedingungen und -betraege ändern sich regelmässig. Es lohnt sich, die aktuellen Bedingungen bei der kantonalen Energiefachstelle zu prüfen. Viele Kantone veröffentlichen ihre Förderprogramme auf der Plattform energiefranken.ch.
Steuerliche Vorteile
Die Investitionskosten einer Solaranlage können in den meisten Kantonen als wertvermehrende Investition von den Steuern abgezogen werden. Dieser steuerliche Vorteil ist erheblich und kann je nach Einkommen und Steuersatz 15-25% der Investitionskosten betragen.
Der Steuerabzug kann in der Regel im Jahr der Investition geltend gemacht werden. Bei hohen Investitionsbetraegen erlauben einige Kantone auch eine Verteilung auf mehrere Steuerjahre. Der Steuerabzug gilt sowohl für die Bundes- als auch die Kantons- und Gemeindesteuer.
Das Gebäudeprogramm
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert energetische Sanierungen, einschliesslich der Installation von Solaranlagen im Zusammenhang mit einer umfassenden Gebäudesanierung. Wenn Sie gleichzeitig Ihre Gebäudehuelle sanieren und eine Solaranlage installieren, können die Förderungen kombiniert werden.
Netzbetreiber-Vergütung
Für den Solarstrom, den Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie eine Vergütung von Ihrem lokalen Netzbetreiber. Die Hoehe dieser Rueckliefervergütung variiert je nach Netzbetreiber und liegt typischerweise zwischen 5 und 15 Rappen pro kWh. Einige Netzbetreiber bieten auch höhere oekologische Mehrwertvergütungen an.
Zusammenfassung der Fördermöglichkeiten
Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um Ihre individuelle Förderung zu berechnen. Die Fördermöglichkeiten werden automatisch berücksichtigt und Sie erhalten eine transparente Aufstellung aller Verguenstigungen.
Nachhaltigkeit und Ökobilanz von Solarstrom
Die Ökobilanz von Solarstrom in der Schweiz ist überzeugend. Eine typische Photovoltaikanlage produziert in ihrer Lebensdauer 8 bis 12 Mal mehr Energie, als für ihre Herstellung, Transport und Entsorgung aufgewendet wurde. Die energetische Amortisation – also die Zeit, bis die Anlage die zu ihrer Produktion benötigte Energie erzeugt hat – beträgt in der Schweiz nur 1.5 bis 3 Jahre.
Im Vergleich zum Schweizer Strommix mit einem CO2-Ausstoss von rund 130 Gramm pro Kilowattstunde verursacht Solarstrom nur 25 bis 40 Gramm pro kWh über den gesamten Lebenszyklus. Eine 10-kWp-Anlage vermeidet somit jährlich rund 1 bis 1.5 Tonnen CO2-Emissionen – in 30 Jahren sind das 30 bis 45 Tonnen eingespartes CO2.
Die Recyclingquote von Solarmodulen liegt heute bei über 90 Prozent. Glas, Aluminium und Silizium werden wiederverwertet. In der Schweiz ist die Entsorgung über die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) bereits beim Kauf abgedeckt – der Hersteller oder Importeur bezahlt diese automatisch. Die Organisation SENS eRecycling koordiniert die fachgerechte Entsorgung schweizweit.
Mit der Energiestrategie 2050 hat die Schweiz ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2050 soll die Solarenergie rund 40 Prozent des Schweizer Strombedarfs decken. Aktuell liegt der Anteil bei rund 8 Prozent, was zeigt, dass noch enormes Wachstumspotenzial besteht. Jede neue Solaranlage trägt zur Erreichung dieser Ziele bei.
Solarstrom im Winter: Ertrag und Strategien
Die Wintermonate sind eine Herausforderung für Solaranlagen in der Schweiz. Von November bis Februar produziert eine typische Anlage im Mittelland nur rund 15 bis 20 Prozent des Jahresertrags. Im Dezember und Januar sind es sogar nur 3 bis 5 Prozent pro Monat. Trotzdem ist die Jahresproduktion wirtschaftlich attraktiv, da die ertragreichen Monate April bis September die Winterlücke mehr als kompensieren.
Verschiedene Strategien helfen, den Winterertrag zu optimieren. Eine steilere Modulneigung von 45 bis 60 Grad erhöht den Winterertrag um 10 bis 20 Prozent gegenüber der üblichen 30-Grad-Neigung, reduziert aber den Sommerertrag leicht. Bifaziale Module mit reflektierender Umgebung (z.B. Schnee) können im Winter bis zu 25 Prozent Mehrertrag liefern.
Alpine Solaranlagen sind eine besonders vielversprechende Lösung für die Winterstromproduktion. Auf 2’000 Metern Höhe liegt die Solaranlage oft über der Nebeldecke und profitiert von der Reflexion des Schnees. Solche Anlagen produzieren im Winter bis zu doppelt so viel Strom wie vergleichbare Anlagen im Mittelland und tragen zur Schliessung der Winterstromlücke bei.
Für Eigenheimbesitzer empfiehlt es sich, den Winterstrombezug durch eine Kombination aus Batteriespeicher, angepasstem Verbrauchsverhalten und allenfalls einem saisonalen Speicher (z.B. Power-to-Heat mit grossem Warmwasserspeicher) zu minimieren. So lässt sich auch in den Wintermonaten ein Eigenverbrauchsanteil von 40 bis 50 Prozent erreichen.
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Jetzt Offerte berechnenLokale Energiegemeinschaften und ZEV-Modelle
Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist ein Schweizer Erfolgsmodell, das es mehreren Parteien ermöglicht, Solarstrom gemeinsam zu nutzen. Seit der Revision des Energiegesetzes 2018 können Eigentümer benachbarter Grundstücke eine ZEV gründen und den Solarstrom intern abrechnen. Dies ist besonders für Mehrfamilienhäuser, Gewerbezonen und gemischte Siedlungen attraktiv. Der Eigenverbrauch steigt typischerweise auf 60–80 %, da die Lastprofile verschiedener Nutzer sich ergänzen. Die interne Abrechnung erfolgt über einen vom Bundesrat festgelegten Maximaltarif, der dem jeweiligen Standardstromtarif des lokalen Versorgers entspricht. Smart-Metering-Lösungen von Anbietern wie Swissolar oder eCarUp automatisieren die Verteilung und Abrechnung vollständig. Für kleinere Gemeinschaften genügt oft ein einfacher Zähler pro Partei. Die Gründung einer ZEV erfordert einen schriftlichen Vertrag zwischen den Beteiligten und die Zustimmung des Verteilnetzbetreibers.