Meldeverfahren
Seit 2014 sind Solaranlagen auf Daechern meldepflichtig, nicht bewilligungspflichtig. Meldung bei der Gemeinde, nach Ablauf der Frist (30-90 Tage) installieren. Module muessen auf dem Dach liegen und den Dachrand nicht ueberragen. Ein einfaches Meldeformular mit Situationsplan genuegt.
Baubewilligung noetig bei
Denkmalgeschuetzten Gebaeuden, Kultur-/Naturdenkmaelern, Ortsbildschutzzonen und teilweise Fassadenanlagen. Verfahren dauert 2-4 Monate, erfordert detailliertere Unterlagen und kann Auflagen bezueglich Farbgestaltung oder Anordnung enthalten.
Technische Vorschriften
Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) gilt. Konzessionierter Elektriker fuer Netzanbindung und Sicherheitsnachweis (SiNa) Pflicht. Normen des Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins einhalten.
Netzbetreiber-Anmeldung
Vor Installation beim lokalen EVU anmelden. Netzkapazitaetspruefung und Freigabe. Nach Inbetriebnahme: Einspeisezaehler und Netzanschlussvertrag-Update.
Sicherheit
Ab 3m Absturzhoehe: Gerueste/Seile (SUVA-Vorschriften). Brandschutz: Feuerwehrzugang nicht behindern. Blitzschutz: Integration in bestehendes System, Erdung obligatorisch. Alle Vorschriften dienen dem Schutz der Installateure und der langfristigen Sicherheit der Anlage.
Pronovo-Anmeldung
Fuer EIV bei Pronovo AG anmelden (meist durch Installateur). Nach Inbetriebnahme Dokumente einreichen, Verguetung wird in wenigen Monaten ausbezahlt.
Kantonale Unterschiede
Bundesrahmen einheitlich, aber kantonale Unterschiede bei Foerderhoehen, Verfahren und Auflagen. Kantonale Energiefachstelle fuer spezifische Regelungen konsultieren.
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